Kunstflug-Berechtigung

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Kunstflug-Berechtigung

Gemäß FCL.010 gilt die folgende Begriffsbestimmung für Kunstflug:

Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind.

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte

  • Inhaber einer Pilotenlizenz dürfen Kunstflüge nur unternehmen, wenn sie Inhaber der entsprechenden Berechtigung sind.
  • die Rechte einer Kunstflugberechtigung sind auf die Luftfahrzeugkategorie beschränkt, in der die Flugausbildung absolviert wurde.

Voraussetzungen für den Erwerb der Kunstflugberechtigung

In unserer ATO muss ein Bewerber für eine Kunstflugberechtigung folgendes absolviert haben:

  • mindestens 40 Flugstunden auf Motorflugzeugen nach Erteilung der Lizenz.
  • einen theoretischen Unterricht eine Flugausbildung von mindestens 5 Flugstunden

Theoretische Ausbildung

Im Rahmen des theoretischen Unterrichts sollen dem Bewerber Kenntnisse zur sicheren Durchführung von Kunstflügen vermittelt werden. Insbesondere die besonderen luftrechtlichen Bestimmungen für Kunstflüge, die Anforderungen und Auswirkungen bezogen auf das menschliche Leistungsvermögen und die Leistungsgrenzen des Flugzeuges werden dabei als Schwerpunktthemen behandelt. Der theoretische Unterricht sollte parallel zur praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Verteilung des Lehrstoffes

Klassenraumunterricht:

  • 1,0 Std. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften

Mindesthöhe, Einverständnis der Passagiere, Verpflichtung zur Aufgabe eines Flugplanes, Kunstflüge über Flughäfen, Kunstflüge über Flugplätzen, Wo darf Kunstflug durchgeführt werden.

  • 2,0 Std. Menschliches Leistungsvermögen

Räumliche Desorientierung, Ursachen für Luftkrankheit, Auswirkungen von pos. und neg. G’s, Maßnahmen bei Grey- und Blackouts

  • 1,5 Std. Aerodynamik

V/N Diagramm, Bedeutung von VA, Neg. Rollwendemoment, Flach- und Normaltrudeln, Gerissene Rollen, Gyroscopic Manöver

  • 0,75 Std. Flugzeugkunde

Belastung bei gerissenen Figuren, bei Gyroscopic und bei Männchen, Kraftstoffsystem, Ölsystem, Propellerregelung

  • 2,25 Std. Kunstflugmanöver

Erklärung sämtlicher Manöver mit entsprechenden Einleitungs-

Geschwindigkeiten, Zeichnung laut Aresti, Aufbau von Kunstflugprogrammen,

Wettbewerbsflüge

  • 0,5 Std. Verhalten in besonderen Fällen

Ausleiten von ungewöhnlichen Flugzuständen, Rettungsfallschirm,

Notausstieg, Einweisung von Passagieren

Hinweis:  Eine Unterrichtsstunde entspricht 60 Minuten!

Praktische Ausbildung

Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung soll am Ende der Ausbildung in der Lage sein, das Kunstflugprogramm wie unter im Leitfaden unter Pkt. 11 beschrieben, alleine zu fliegen. Entsprechend AMC  In der Ausbildung werden alle Manöver bei minimaler und mit max. Einleitungsgeschwindigkeit geflogen. Die Leistungseinstellung wird soweit reduziert, dass das Kunstflugprogramm, bei sauber geflogenen Figuren, in gleich bleibender Flughöhe geflogen werden kann. Bei der Extra 300 entspricht dies ca. 60% der Triebwerksleistung (RPM 2200 bei ca. 23 Inches Ladedruck) Diese Triebwerkseinstellung kann während der ganzen Kunstflugausbildung verwendet werden und verursacht dadurch nur sehr geringe Fluggeräusche. Die Ausbildung soll den Bewerber auf einen Standard bringen, dass er an einer Kunstflugmeisterschaft in der „Sportsman“ Kategorie teilnehmen kann.  Am Ende der Ausbildung wird dem Schüler ein Zertifikat über die durchgeführte  Ausbildung zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt.

Erweiterung der Rechte für Bewerber einer KFB in einer anderen Kategorie

Bewerber, die die Kunstflugberechtigung in einer anderen Luftfahrzeugkategorie erworben haben, können die Rechte auf ein Motorflugzeug erweitern, wenn:

der Bewerber im Besitz einer gültigen Lizenz für Motorflugzeuge ist der Bewerber mindestens 3 Schulungsflüge mit einem Fluglehrer durchgeführt hat. Die Flüge müssen den vollen Kunstfluglehrplan umfassen.

Übungen in der Flugausbildung

In der Flugausbildung muss enthalten sein:

  • Die Flugvorbereitung einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges und der Notausrüstung
  • Langsamflug, Überziehübungen, Rückenflug, Steilkurven, Beenden von Spiralsturzflugzuständen, Chandelle, Lazy Eight Gesteuerte Rollen links und rechts Looping Aufschwung  (Immelmann) links und rechts Hammerhead Turn (nur entgegen der Drehrichtung des Motors) Kunstflugprogramm Rollenkehre, Überschlagskehre jeweils links und rechts Trudeln, Normal-, Rücken- und Flachtrudeln Fliegen von Kunstflugprogrammen.

Am Ende der Ausbildung soll der Bewerber in der Lage sein folgendes Kunstflugprogramm zu fliegen.