Lehrberechtigung
FI(A) / CRI(A)
FI(A) + CRI(A)
Wenn aus Leidenschaft Profession wird
Sie sind selbst ein begeisterter Pilot und möchten Ihr Wissen vermitteln und weitergeben? Oder möchten Sie einfach selbst Ihre Fliegerischen Fähigkeiten auf ein höheres Niveau heben?
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Flight Instructor FI(A)
Rechte eines FI(A):
Der Inhaber einer FI(A) – Berechtigung ist berechtigt zur Durchführung der Flugausbildung für
- Den Erwerb der LAPL (A), PPL (A) und der Klassen- und Musterberechtigungen als alleiniger Pilot für einmotorige Flugzeuge mit Ausnahme von technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen.
- Den Erwerb der CPL (A), vorausgesetzt, dass der FI (A) mindestens 500 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweist, davon mindestens 200 Stunden Flugausbildung Nachtflüge, vorausgesetzt, dass er im Besitz einer Nachtflugqualifikation ist und die Fähigkeit bei Nacht auszubilden, gegenüber einem zur Durchführung der FI (A)-Ausbildung anerkannten FI (A) und den Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung bei Nacht gemäß FCL.060 Buchstabe b Absatz 2 nachgewiesen hat.
Class Rating Instructor – CRI(A)
Rechte eines CRI(A):
- Die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für technisch nicht komplizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte
- Eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen.