Nachtflug-Qualifikationen

(NFQ)
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Nachtflug-Qualifikationen (NFQ)

Allgemeine Beschreibung

Wer nach später als 30 Minuten nach Sonnenuntergang noch fliegen möchte, benötigt eine Nachtflugqualifikation. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Besitz einer Privatpiloten-Lizenz (PPL A). Es findet eine theoretische und praktische Einweisung mit einem dazu berechtigten Fluglehrer statt. Am Ende benötigt man keine Prüfung. Die Flugschule muss lediglich eine Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Einweisung ausstellen.

Die theoretische Einweisung umfasst die folgenden Themen:

  • Grundlagen des Fliegens bei Nacht
  • Flugplatzbefeuerung incl. Anflug- und Pistenbefeuerung
  • Hindernisbefeuerung
  • Bedeutung von Lichtern anderer Luftfahrzeuge
  • Besonderheiten für Landeanflug und Landung (einschließlich Gleitwinkelbefeuerungssystem (VASIS) und Präzisionsgleitwinkelbefeuerung (PAPI))
  • Abschätzen von Geschwindigkeit und Entfernungen
  • Approach Light System
  • Überprüfung der Instrumente

Platzrunden bei Nacht

  • Rollen auf die Piste
  • Optische Bezugshilfen während des Startrolllaufs
  • Gebrauch der Instrumente
  • Platzrunde
  • Ausrichten des Flugzeugs – Bezug zur Pistenbefeuerung
  • Beleuchtung
  • Anflugbeginn und Pistenbefeuerung
  • Verkehrsschema und Luftraumbeobachtung
  • Lagebestimmung des Flugzeugs
  • Unterschiedliche Pistenbefeuerung und VASI (oder PAPI)
  • Erfliegen der korrekten Anflugbahn
  • Steigflug nach Überflug
  • Anflug und Landung
  • Ausrichten, Queranflugteil und Endanflug
  • Aktuelle Windeinflüsse
  • Gebrauch der Landescheinwerfer
  • Ausschweben und Aufsetzen
    Sonnenuntergang
  • Ausrollen
  • Verlassen der Piste – Kontrolle der Geschwindigkeit
  • Fehlanflug

Nachtflugnavigation

  • Auswahl von Geländemerkmalen, die bei Nacht sichtbar sind
  • Leuchtfeuer
  • Einfluss von Cockpitbeleuchtung auf die Farben der Luftfahrtkarten
    Gebrauch von Funkhilfen
    Einfluss von Mondlicht auf die Sichtverhältnisse bei Nacht
  • Schwerpunkt auf dem Einhalten einer „Sicherheitsmindestflughöhe“
  • Ausweichflughäfen – eingeschränkte Verfügbarkeit
  • Eingeschränktes Erkennen von Wetterverschlechterung
  • Verfahren bei Orientierungsverlust

Notfälle bei Nacht

  • Funkausfall
  • Ausfall der Pistenbefeuerung
  • Ausfall der Landescheinwerfer des Flugzeugs
  • Ausfall der Innenbeleuchtung des Flugzeugs
  • Nachtflug
  • Ausfall der Positionslichter des Flugzeugs
  • Ausfall der kompletten elektrischen Anlage
  • Startabbruch
  • Triebwerkausfall
  • Verfahren bei einem Hindernis auf der Piste

Die praktische Ausbildung

Mindestens fünf Stunden Nachtflugausbildung auf Flugzeugen darin enthalten müssen sein:

  • 5 Starts und Landungen mit Lehrer
  • 5 Starts und Landungen Solo bis zum vollständigen Stillstand des Flugzeuges
  • 2 Überlandflüge