Privat­piloten

PPL(A)
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Privatpiloten-Ausbildung
PPL(A)

Die Lizenz für Privatpiloten (PPL, private pilot license) ist eine nach den Richtlinien der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegte Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen. Sie erlaubt das weltweite nichtgewerbliche Führen von Luftfahrzeugen verschiedener Kategorien und Klassen.

Die PPL(A) Lizenz legt den Grundstein für alle Möglichkeiten Ihrer fliegerischen Karriere. Ganz egal, ob Sie privat oder geschäftlich fliegen möchten, mit dem PPL beginnt alles.

Mit dieser Lizenz und der dazugehörigen Klassenberechtigung(SEP) sind Sie berechtigt Flugzeuge bis zu einer Startmasse von 5,7 Tonnen zu fliegen. Außerdem kann diese Lizenz um weitere Berichtigungen wie z. B. Nachtflug, Kunstflug, Lehrberechtigung oder Instrumentenflug erweitert werden.

Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung kann in Präsenzunterricht oder als Fernlehrgang durchgeführt werden.
Sie umfasst 100 Stunden in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Betriebliche Verfahren
  • Navigation
  • Aerodynamik
  • Menschliches Leistungsvermögen

Und wird mit der Theorieprüfung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgeschlossen.

Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens:

  • 25 Stunden Ausbildung mit Fluglehrer
  • 10 Stunden Alleinflug mit Flugauftrag, dabei mindestens fünf Stunden Überlandflug.

Im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung erfolgt die praktische Prüfung.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter für den Lizenzerwerb 17 Jahre (bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)